Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Novobrush GmbH, D-91746 Weidenbach
1. Allgemeines / Geltung
Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen sind Vertragsbestandteil und gelten ausschließlich. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers sowie Nebenabreden erkennen wir nicht an, sofern diese von uns nicht schriftlich bestätigt wurden. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags bzw. dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird der übrige Teil dieser Bestimmungen hiervon nicht berührt. Einkaufsbedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an.
2. Angebote
Unser Angebot ist grundsätzlich freibleibend, sofern unsere Auftragsbestätigung hiervon nicht abweicht. Für Abbildungen, Zeichnungen und sonstige Unterlagen zu unseren Produkten sowie unseres Firmen- und Markenlogos behalten wir uns die Eigentums-und Urheberrechte vor. Die Nutzung des Kunden und die Weitergabe an Dritte, auch nur auszugsweise, bedarf unserer Zustimmung in Schriftform. Abmessungen, Abbildungen, Zeichnungen und sonstige Eigenschaften sind nur dann verbindlich, sofern dies von uns schriftlich bestätigt wurde.
3. Preise
Unsere Preise gelten „ab Werk“ sofern sich aus Angebot und Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der geltenden Mehrwertsteuer. Kosten für vom Käufer gewünschte gesonderte Verpackung und Transport, sowie weitere Kosten wie Steuern, Zoll, Abgaben und Gebühren trägt der Besteller. Ändern sich nach Angebot oder Vertragsabschluß Kostenfaktoren wesentlich, so wird sich der Besteller mit uns übereine Anpassung der Preise verständigen. Dies gilt ebenso für Rahmenvereinbarungen und Kontrakte.
4. Bestellte Waren
Der Besteller ist grundsätzlich verpflichtet bestellte Waren zum vereinbarten Preis abzunehmen. Es obliegt uns einen Auftragsstorno durch den Besteller anzunehmen. Bei bereits bestellten und gefertigten Waren ist ein Auftragsstorno durch den Besteller ausgeschlossen.
5. Lieferung
Für den Lieferumfang gelten Angebot bzw. Auftragsbestätigung. Die angegebenen Lieferzeiten beziehen sich auf das Versanddatum. Die vereinbarte Lieferfrist gilt nach Klärung aller für den Auftrag erforderlichen kaufmännischen und technischen Details. Darunter fallen auch die rechtzeitige Stellung evtl. notwendiger behördlicher Erklärungen und Freigaben. Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, wir haben feste Lieferzusagen verbindlich, schriftlich bestätigt. Bei Überschreiten der Lieferfrist gewährt der Besteller eine Nachfrist von mindestens 3 Wochen. Wird auch die Nachfrist überschritten haften wir maximal in der Höhe des Warenwerts, welcher nicht innerhalb der Nachfrist geliefert wurde. Sofern der Besteller die Übernahme oder Abholung der Ware selbst übernimmt, gilt als Lieferfrist die Meldung der Versandbereitschaft an den Besteller. Grundsätzlich sind wir zu Teillieferungen berechtigt. Mehr- oder Minderlieferungen dürfen fertigungsbedingt bis zu 10% abweichen. Alle negativen bzw. von uns nicht vorhersehbaren bzw. nicht vertretbaren Umstände wie höhere Gewalt, jegliche Art von Betriebsstörungen wie Streik und sonstige Umstände, sowie Lieferbeschränkungen aller notwendigen Rohstoffe, Komponenten und Energie durch Vorlieferanten, entbinden uns von Lieferfristen für den Zeitraum, in welchem die Umstände Bestand hatten bzw. für den Zeitraum, in welchem diese Umstände noch negative Auswirkungen haben. Wird aus solchen Vorkommnissen eine Lieferung auf Dauer nicht mehr möglich, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers können nicht erhoben werden. Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug oder auch teilweisen Zahlungsverzug, sind Lieferfristen für uns nicht mehr verbindlich.
6. Erfüllungsort, Gefahrenübergang
Unabhängig vom Bestimmungsort der Lieferung gilt als Erfüllungs-ort das Werk von NOVOBRUSH GmbH. Der Gefahrenübergang beginnt mit der Warenübergabe an den Transporteur. Bei selbsttransportierten Waren durch uns geht die Gefahr mit Verladung in das Zustellfahrzeugs über. Auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers kann die Transportversicherung durch den Lieferer abgedeckt werden. Die Kosten trägt der Käufer.
7. Zahlungsbedingungen
Sofern gesonderte Zahlungsbedingungen nicht schriftlich vereinbart wurden sind Rechnungen 30 Tage ab Rechnungsdatum „netto“ (ohne Abzug) fällig. Die Entgegennahme von Schecks oder Wechseln bleibt uns vorbehalten. In jedem Fall trägt der Besteller die anfallenden Kosten und Gebühren bei Zahlung per Scheck oder Wechsel. Bei Überschreitung des Zahlungsziels befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug. Eine Mahnung ist hierfür nicht notwendig. Mängelrügen berechtigen den Besteller nicht zum Zahlungsaufschub. Zielüberschreitungen berechtigen uns zur Forderung von Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem Basiszinssatz der EZB. Den Anspruch eines tatsächlich höheren Zinsschadens behalten wir uns vor. Kommt der Besteller mit Zahlung einer Rechnung in Verzug werden alle übrigen Forderungen sofort fällig. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, alle weiteren Lieferungen bis zur vollständigen Bezahlung der offenen Beträge zurückzustellen. Für weitere Lieferungen können wir Vorkasse verlangen. Gleiches gilt, wenn dem Lieferer Umstände von Kreditunwürdigkeit des Bestellers bekannt werden. Die Aufrechnung von Gegenforderungen sowie ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers ist grundsätzlich nicht zulässig, es sei denn, die Gegenforderungen sind unbestritten bzw. rechtskräftig festgestellt und fällig.
8. Gewährleistung
Bei Warenschäden verursacht durch Transport bzw. Warenumschlag sind wir von der Gewährleistung befreit. Transportschäden lässt sich der Besteller sofort schriftlich vom Zusteller bestätigen. Der Besteller prüft die Ware unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel und Vollzähligkeit. Der Besteller meldet offensichtliche Mängel nach Möglichkeit prompt, spätestens jedoch mindestens innerhalb 7 Tagen schriftlich unter Angabe maßgeblicher Details. Bei nicht rechtzeitiger Rüge offensichtlicher Mängel entfällt der Anspruch auf Gewährleistung. Sonstige Mängel zeigt der Besteller ebenfalls innerhalb einer Kalenderwoche unter Angabe wichtiger Details an. Versteckte Mängel zeigt der Besteller prompt nach Entdeckung an. Als Rügefrist gilt der Eingang bei uns. Geringfügige Mängel, welche die Verwendbarkeit der Ware nicht gefährden oder beeinträchtigen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Bei berechtigten Mängeln steht dem Besteller ein Nacherfüllungsanspruch zu (Nachbesserung oder Ersatzlieferung mangelfreier Ware). Eine Nacherfüllung schlägt fehl, wenn zwei Nacherfüllungsansprüche erfolglos bleiben. In diesem Fall kann der Besteller mindern oder zurücktreten. Bei unverhältnismäßig großem Aufwand zur Nacherfüllung kann auch durch Gutschrift des Warenwerts mangelhafte Ware ersetzt werden. Ansprüche aus Mängeln verjähren nach einem Jahr. Angaben zur Beschaffenheit, Zusammensetzung, Eignung, Wirkung bzw. Verwendbarkeit der Kaufsache, überlassene Muster und die Bezugnahme auf Normen sowie Richtlinien stellen nur dann zugesicherte Eigenschaften dar,wenn diese dem Besteller schriftlich bestätigt wurden.
9. Haftung
Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung wesentlicher Vertrags-pflichten beschränkt sich unsere Haftung je nach Warentyp auf den vorhersehbaren Schaden. Ein Schaden ist konkret anzuzeigen bzw. nachzuweisen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht. Dies gilt auch bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Arbeitern bzw. Erfüllungsgehilfen. Die vorstehend genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche aus der Produkthaftung und Garantie sowie bei uns zurechenbaren Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Anwendungs-technische Auskünfte zu Produkten stellen für uns keine Vertrags-pflicht dar und befreien den Kunden nicht von eigener Prüfung auf Eignung für den vom Besteller gedachten Anwendungszweck.
10. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die gekauften Waren zurückzunehmen. Dies stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar, es sei denn, wir haben dies schriftlich erklärt. Der Besteller wird die unter unserem Eigentum unterliegenden Waren mit ordentlicher, kaufmännischer Sorgfalt verwahren und gegen Feuer-, Wasser- und Einbruchdiebstahl zum Neuwert versichern. Der Besteller ist im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs bis auf Widerruf zur Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt erworbenen Waren berechtigt. Die aus der Veräußerung erlangten Forderungen tritt der Besteller schon jetzt in dem Umfang nebst Kosten und Zinsen an uns ab, welcher unserem Eigentumsanteil an der veräußerten Ware entspricht. Die Abtretung nehmen wir hiermit an. Der Besteller ist verpflichtet seine Käufer von der Forderungsabtretung zu informieren. Der Besteller ist bis auf unseren Widerruf zum Einzug der abgetretenen Forderungen berechtigt. Das Recht des Bestellers auf Weiterveräußerung erlischt auch ohne unseren Widerruf sofern der Besteller seine Zahlungen einstellt. Auf unser Verlangen hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er die Waren weiterveräußert hat bzw. welche Forderungen ihm aus dieser Veräußerung zustehen. Gleichzeitig stellt uns der Besteller auf dessen Kosten öffentlich beglaubigte Dokumente über die Forderungsabtretung zur Verfügung. Der Besteller ist nicht berechtigt die Vorbehaltsware zur Sicherheit zu übereignen und zu verpfänden. Wir sind berechtigt unsere Forderungen an den Besteller mit Gegenforderungen aufzurechnen.
11. Anwendung deutschen Rechts, Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich die Anwendung deutschen Rechts. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Gerichtsstand ist D-91522 Ansbach.
Weidenbach, September 2007